Wolski für alle
Für zehn Tage dürfen die hessischen Steuerbürgerinnen und -bürger ein bisschen am Duft der wirtschaftlichen Elite schnuppern: wie man auf der Webseite des hessischen Finanzministeriums erfährt, sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Finanzverwaltung
in der Zeit vom 21. Dezember bis 31. Dezember grundsätzlich
1. keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,
2. Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,
3. Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,
4. Vollstreckungshandlungen unterlassen,
5. keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und
6. in Steuer- und Bußgeldverfahren
a. die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem
Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,
b. Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
c. keine Bußgeldbescheide zustellen und
d. Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen. (mehr...)
Die Aufforderung kann deshalb nur lauten: "Feste schnuppern!" Denn wann hat man schon mal die Gelegenheit, die gleiche Behandlung zu erfahren, wie prominente Rechtsanwälte in Hessen, die über Jahre hinweg keine Steuererklärungen abgeben mussten und - selbst im Zeitalter elektronischer Wiedervorlagen - dazu auch nicht aufgefordert wurden (mehr...)? Aber bitte nicht zu feste schnuppern, das weckt womöglich nur unnötige Begierden. Und die können die Regierigen in Wiesbaden gar nicht gebrauchen.
Jedoch, irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass eine umgekehrte Vorgehensweise ein klein wenig gerechter gewesen wäre.
Wen der dubiose Fall Wolski im Detail interessiert, dem sei der folgende Link empfohlen:
Die Richterin
in der Zeit vom 21. Dezember bis 31. Dezember grundsätzlich
1. keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,
2. Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,
3. Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,
4. Vollstreckungshandlungen unterlassen,
5. keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und
6. in Steuer- und Bußgeldverfahren
a. die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem
Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,
b. Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
c. keine Bußgeldbescheide zustellen und
d. Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen. (mehr...)
Die Aufforderung kann deshalb nur lauten: "Feste schnuppern!" Denn wann hat man schon mal die Gelegenheit, die gleiche Behandlung zu erfahren, wie prominente Rechtsanwälte in Hessen, die über Jahre hinweg keine Steuererklärungen abgeben mussten und - selbst im Zeitalter elektronischer Wiedervorlagen - dazu auch nicht aufgefordert wurden (mehr...)? Aber bitte nicht zu feste schnuppern, das weckt womöglich nur unnötige Begierden. Und die können die Regierigen in Wiesbaden gar nicht gebrauchen.
Jedoch, irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass eine umgekehrte Vorgehensweise ein klein wenig gerechter gewesen wäre.
Wen der dubiose Fall Wolski im Detail interessiert, dem sei der folgende Link empfohlen:
Die Richterin
CrabbyJack - 21. Dezember, 16:24
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