"Glauben kannst Du in der Kirche." sagte einst eine Juristin zu mir, und damit wären wir schon beim Thema. Es ist eine mehr oder weniger juristische Frage.
Was ist passiert?
Der eine C (mehr...) stellte heute eine Methode bzw. eine Funktionalität vor, die ein Standard werden soll. Daraufhin fasste es ein Gruppenleiter so zusammen:
"Wir sind jetzt bösgläubig."
Diese Aussage sorgte für kollektive Verwirrung (nun, zumindest mal bei mir für kollektive Verwirrung...). Jedoch, auch spätere Erklärungsversuche scheiterten an meinem Verständnis. Wenig hilfreich war an dieser Stelle auch die
Definition von Wikipedia (mehr...):
"Unter Bösgläubigkeit versteht man in der juristischen Fachsprache das Fehlen des Guten Glaubens, also beispielsweise die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis bestimmter Umstände, die einen gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten verhindern."
Äh, ja.
Die Verwirrung ist also komplett: sind wir bösgläubig? Oder ist es bösgläubig, anzunehmen wir seien bösgläubig? Oder sogar umgekehrt, ist die Annahme, wir seien bösgläubig, gutgläubig?
Ein Jurist muss her.
Den Haus-und-Hof-Juristen befragt, was "bösgläubig" sei, erhalte ich zur Antwort:
"Nicht gutgläubig."
Nicht gutgläubig. Die Verneinung der Gutgläubigkeit Aber was war das doch gleich? Wieder bei
Wikipedia geschaut (mehr...):
"Guter Glauben (lat. bona fides) ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Bedeutung erlangt er vor allem beim Gutglaubensschutz, dabei handelt es sich um einen Vertrauensschutz in einen Rechtsschein.
Das Fehlen von gutem Glauben bezeichnet man als Bösgläubigkeit."
Da schau her.
Na gut, jetzt hilft mir nur noch ein Richter. Zum Glück sehe ich in einer Stunde einen solchen. Dann sehe ich hoffentlich klarer.
Und wenn der nicht hilft, versuche ich es mit dem Pfarrer.
Ausgerechnet ich.
Als
Agnostiker.
[Update: der Pfarrer war nicht notwendig, obwohl... naja, jedenfalls meinte der Richter zu dieser Thematik nur:
"Niemand kann jetzt sagen, er hätte von nichts gewusst."
Hm.]
CrabbyJack - 4. März, 17:50