Berufe mit Zukunft, heute: Spezialabschleppunternehmer
Servus, liebe Freunde der ausgefallenen Berufe. Heute stelle ich eine besonders kreative Form der Gewinnerzielung vor: Das Spezialabschleppen.
Dafür braucht man lediglich:
1. Teil: Der private Parkplatz muss frei zugänglich sein und wird natürlich von Pfennigfuchsern oder solchen armen Schweinen, die ansonsten keinen Parkplatz finden, benutzt.
2. Teil: Die Fahrzeughalter haben sich kaum von ihrem Fahrzeug entfernt, als das Abschleppfahrzeug "wie gerufen" kommt, und das geparkte Fahrzeug vom privaten Parkplatz abschleppt und an einem sicheren Ort verwahrt.
3. Teil: Die Fahrzeughalter müssen für einen schönen, schon dreistelligen Euro-Betrag ihr Fahrzeug freilösen.
Ob und inwiefern das (straf)rechtlich relevant ist, was hier geschieht, darüber soll besser der Lawblog diskutieren. Entscheidend ist, dass es sich hier wieder um eine kleine Marktlücke handelt. Und ich bin auch bereit zu wetten, dass diese "pfiffige Idee" auf die Zustimmung von Deutschlands Ökonomen trifft.
Mmm... zumindest so lange, wie deren Fahrzeuge nicht vom Privatparkplatz entfernt werden.
Dafür braucht man lediglich:
- Einen Privatparkplatz (gekauft oder gemietet), idealerweise in einem belebten Wohn- und/oder Gewerbegebiet, noch besser, wenn es sowieso schon einen Parkplatzmangel gibt!
- Ein Abschleppfahrzeug
- Eine Zulassung der Verkehrsbehörde zum Betrieb des Abschleppfahrzeuges und
- Einen Ort zum Sichern der beschlagnahmten Fahrzeuge
1. Teil: Der private Parkplatz muss frei zugänglich sein und wird natürlich von Pfennigfuchsern oder solchen armen Schweinen, die ansonsten keinen Parkplatz finden, benutzt.
2. Teil: Die Fahrzeughalter haben sich kaum von ihrem Fahrzeug entfernt, als das Abschleppfahrzeug "wie gerufen" kommt, und das geparkte Fahrzeug vom privaten Parkplatz abschleppt und an einem sicheren Ort verwahrt.
3. Teil: Die Fahrzeughalter müssen für einen schönen, schon dreistelligen Euro-Betrag ihr Fahrzeug freilösen.
Ob und inwiefern das (straf)rechtlich relevant ist, was hier geschieht, darüber soll besser der Lawblog diskutieren. Entscheidend ist, dass es sich hier wieder um eine kleine Marktlücke handelt. Und ich bin auch bereit zu wetten, dass diese "pfiffige Idee" auf die Zustimmung von Deutschlands Ökonomen trifft.
Mmm... zumindest so lange, wie deren Fahrzeuge nicht vom Privatparkplatz entfernt werden.
CrabbyJack - 4. Juni, 20:15
1 Kommentar - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
derCobold - 10. Juni, 23:45
Normalerweise muss zuerst einmal der das Abschleppunternehmen bezahlen, der es ruft. Vielleicht läuft das bei den dubiosen Geschäftsmodellen aber auch anders. Unsere WEG hätte durchaus Interesse an einem solchen Unternehmen, denn unser Besucherparkplatz wird regelmäßig und dauerhaft von bestimmten Personen zweckentfremdet. Die Polizei kümmert es nicht, da es Privatgelände ist.
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